Erschütterungsschutz

Foto: DB AG/Keith Egloff

Matten gegen Erschütterung

Fahrende Züge erzeugen mechanische Schwingungen, die sich entweder über das Erdreich oder durch die Luft als Schall übertragen. Im Erdboden breitet sich der Schall wellenförmig aus und kann durch das Fundament auf ein Gebäude übertragen werden. Auswirkungen auf die Bausubstanz von Gebäude, zum Beispiel Risse im Mauerwerk, haben diese Erschütterungen jedoch nicht. Dennoch können diese Schallwellen dazu führen, dass Wände oder Decken vibrieren. Sind diese Vibrationen hörbar, spricht man von „sekundärem Luftschall“. Auch durch ihn kann die Lärmbelastung steigen.

Für das Projekt „Eigene Gleise für die S6“ hat die Bahn für jeden Abschnitt erschütterungstechnische Untersuchungen durchgeführt. Demnach sind für die erste Baustufe Frankfurt (West) bis Bad Vilbel keine weiteren Maßnahmen notwendig. Für die zweite Baustufe Bad Vilbel bis Friedberg können konkrete Aussagen zu eventuell notwendigen Maßnahmen erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens getroffen werden.

Foto: Uli Planz

Planerischer Rahmen

Genau wie Schall gehören auch Erschütterungen zu den Immissionen, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) abdeckt. Allerdings legt es keine verbindlichen Regelungen zu Grenzwerten oder zum Beurteilungsverfahren fest. Die Bahn greift bei ihren Planungen daher auf technische Regeln wie DIN-Normen oder VDI-Richtlinien zurück.