Umweltschutz

Foto: DB AG/Wolfgang Klee

Umweltfreundlicher Verkehr auf der Schiene

Das umweltfreundlichste und naturverträglichste Verkehrs- und Transportmittel ist mit Abstand die Bahn. Die Schiene ist damit ein Verkehrsträger der Zukunft. Deshalb ist der Natur- und Umweltschutz bei der Deutschen Bahn Anliegen und Auftrag zugleich. Als Umwelt-Vorreiter setzt sie alles daran, bis 2050 klimaneutral zu sein. Ihre CO2-Emissionen will sie bis 2030 halbieren. Und bis 2038 wird der Strom der Bahn zu 100 Prozent aus Ökostrom bestehen. Denn die Bahn ist grün!

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Bei den Planungen für die erste Baustufe stellten Gutachter:innen fest: Die „Eigenen Gleise für die S6“ werden in den Lebensraum von Zauneidechsen eingreifen. Deshalb richtete das Projekt bereits vor Baubeginn neue Lebensräume für die Reptilien ein. Damit wurde sichergestellt, dass die Tiere bereits während der Bauzeit in geeignete Habitate umziehen können. Die Realisierung dieser neuen Lebensräume zählt zu den CEF-Maßnahmen. CEF steht für "continuous ecological function", also Maßnahmen, welche die dauerhafte Sicherung der ökologischen Funktion bezwecken.

Die neuen Quartiere liegen in fünf langen Streifen im Bereich von Eschersheim bis Bad Vilbel. Artgerechte Totholz- und Steinhaufen bieten den Zauneidechsen ein neues Zuhause. Die Reptilien wurden im Frühjahr 2017 auf die neuen Flächen umgesiedelt und können dort für die Dauer der Bauarbeiten leben. Die Pflege der Flächen wird in dieser Zeit von der Bahn übernommen. Daneben entstehen neue Lebensräume für Fledermäuse und Brutvögel. Zudem werden die Altarme der Nidda an den Wehren Eschersheim und Praunheim renaturiert.

Foto: DB AG/Keith Egloff

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Schutz von Umwelt und Natur ist zentrales Element bei der Planung großer Infrastrukturprojekte. Dabei gilt es, vor allem die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Umwelt-Leitfadens des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) zu beachten. Daneben ist auch die EU-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat (FFH) sowie Vorgaben zum Vogel- und zum speziellen Artenschutz von vorrangiger Bedeutung.

Grundlage bei den Planungen bildet die gesetzlich geregelte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese stellt sicher, dass die Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter umfassend ermittelt, analysiert und bewertet werden. Auf dieser Basis erarbeitet die Bahn den genannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Mit ihm werden die Eingriffe bewertet und daraus Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur abgeleitet. Um den späteren Bauablauf nicht zu verzögern, prüfen mehrere Fachgutachten die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Aspekte der
Planungen.

Auch die Baumaßnahmen selbst werden von der ökologischen Baubegleitung überwacht, um Belange des Natur- und Umweltschutzes gezielt in die Bauarbeiten zu integrieren. Zu den zentralen Aufgaben gehört es, die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Planungen, aber auch von Gesetzen und Pflichten, zu überwachen.