Schallschutz

Foto: DB AG/Michael Neuhaus

Leise Schienen sind starke Schienen

Es ist politisch und gesellschaftlich erklärtes Ziel, mehr Verkehr von der Straße auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern. Das ist gut für das Klima und für die Umwelt. Zunehmender Eisenbahnverkehr bedeutet aber auch, dass die Lärmbelastung entlang der Strecken zunehmen kann. Deshalb hat das Thema Schallschutz bei der Deutschen Bahn eine hohe Priorität.

Die Maßnahmen zum Schallschutz basieren auf einer „Zwei-Säulen-Strategie“. Eine Säule bezieht sich auf Lärmschutzmaßnahmen vor Ort. Hierzu zählen insbesondere die Schallschutzwände an der Schiene. Die zweite Säule reduziert den Lärm an der Quelle, also am Schienenfahrzeug selbst. So hat die Bahn seit Ende 2020 alle Güterwagen von DB Cargo vollständig auf die leiseren "Flüsterbremsen" umgerüstet.

Darüber hinaus ist die Lärmvorsorge Bestandteil bei allen Ausbau- und Neubauprojekten. Im Falle der „Eigenen Gleise für die S6“ bedeutet dies, dass rund 32 Kilometer neue Schallschutzwände im Rahmen des Streckenausbaus errichtet werden. Die Wände sind mit Höhen zwischen zwei und sechs Metern geplant. Zum Einsatz kommen dabei hochabsorbierende Aluminiumelemente. Durch dieses Material wird der Schall nicht zurückgeworfen, sondern von den Wänden geschluckt. Daneben stehen der Bahn eine Reihe weiterer Optionen zur Verfügung, um den Schallschutz an der Strecke zu verbessern. So entwickeln sich auch die Gleise der S6 zu einer leisen und damit zu einer starken Schiene.

Lärmsanierung und Lärmvorsorge

Beim Bau neuer Strecken verpflichtet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Bahn dazu, unnötige Lärmbelastungen zu vermeiden. Paragraf 41 schreibt vor, dass beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche entstehen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar wären. Bei bestehenden Strecken kommt das freiwillige Bundesprogramm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ zum Tragen.

Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen

Die Vorkehrungen zum Schallschutz setzen sich aus einer Kombination von aktiven und passiven Maßnahmen zusammen. Aktiv nennt man Maßnahmen, die direkt an der Strecke wirken. Das sind etwa Schallschutzwände oder das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG). Passive Maßnahmen sind hingegen schalltechnische Verbesserung an Gebäuden. Hier ist als Beispiel vor allem der Einbau von Schallschutzfenstern zu nennen. Grundsätzlich haben die aktiven Maßnahmen Vorrang vor den passiven. Letztere werden nur dann eingesetzt, wenn aktive Maßnahmen nicht realisierbar sind oder nicht ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten.

Foto: DB AG/Keith Egloff

Rechtlicher Rahmen

Die Bewertung der Verkehrsgeräusche bei Neu- und Ausbaustrecken ist in der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) geregelt. Die Vorschrift „Schall 03“ legt dabei fest, wie die Schallemissionen und der Beurteilungspegel zu berechnen sind.

In der Schalltechnischen Untersuchung berechnen unabhängige Gutachter:innen, wie sich der Lärm in verschiedenen Szenarien entwickelt. So werden die Lärmbelastungen für den Ist- und den Prognosefall ermittelt, jeweils mit und ohne Ausbaumaßnahme. Aus der Höhe der Lärmbelastung und den örtlichen Gegebenheiten leiten die Expert:innen die notwendigen Schallschutzmaßnahmen ab. Sie fließen in die Berechnungen mit ein und ermöglichen es, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten.

Den Berechnungen liegen die Verkehrsprognosen aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) zugrunde. Dabei gilt jeweils der BVWP, der zum Antragszeitpunkt auf Planfeststellung für die beiden Baustufen gültig war.