Hintergrund & Planung

Foto: DB AG/Andreas Varnhorn

Ein Projekt – zwei Verfahrensstände

Für den ersten Bauabschnitt zwischen Frankfurt West und Bad Vilbel haben die Bauarbeiten für den viergleisigen Ausbau 2017 begonnen. Für die neue Station in Frankfurt-Ginnheim läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Aktuell werden die Einwendungen vom Projekt bearbeitet.

Auch für den zweiten Bauabschnitt zwischen Bad Vilbel und Friedberg läuft gerade das Planfeststellungsverfahren. Die Anhörung hierfür ging Ende 2022 in die nächste Runde. Die Planfeststellungsunterlagen waren vom 22. November bis zum 21. Dezember 2022 auf der Website des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt einsehbar. Bis zum 21. Februar 2023 bestand die Möglichkeit, sich zu den Änderungsplänen beim RP Darmstadt oder bei den auslegenden Kommunen zu äußern. Zurzeit werden alle Einwendungen gesichtet und geprüft.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Was für den privaten Hausbauer die Baugenehmigung ist, ist für die Deutsche Bahn bei Infrastrukturmaßnahmen der Planfeststellungsbeschluss. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist dabei das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Der Weg hin zum Planfeststellungsbeschluss läuft nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren ab: Die DB InfraGO AG stellt als Vorhabenträgerin und Bauherrin einen Antrag auf Planfeststellung beim EBA. Dieses muss nun darüber entscheiden, ob die Pläne für den Bau oder die Änderung seiner Eisenbahnbetriebsanlagen zulässig sind. In diesem Rahmen führt das EBA ein Anhörungsverfahren durch, bei dem die Planunterlagen öffentlich ausliegen. Träger öffentlicher Belange (TöB), Privatpersonen und Verbände haben dann die Möglichkeit, Stellung zu den Planungen zu beziehen und ihre Einwendungen einzureichen. Nachdem das EBA alle Sachverhalte geprüft hat, erlässt es den Planfeststellungsbeschluss.

Die genaue Dauer eines solchen Verfahrens ist von den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig und nur schwer abschätzbar. So kann sich das Verfahren zum Beispiel durch Einwände von Privatpersonen oder Naturschutzverbänden verlängern.

Foto: DB AG/Keith Egloff

So funktioniert die Planfeststellung